Wolfratshausen
- Ein Vater verprügelt seine Tochter (16), weil sie mit dem
Nachbarsjungen anbandelte. Dafür bekam der Vater eine Geldstrafe von
2600 Euro.
Auch
dick aufgetragene Schminke konnte die blauen Flecken im Gesicht des
jungen Mädchens nicht übertünchen. Als die 16-Jährige am Montag früh in
die Arbeit kam, fiel ihrer Chefin schnell auf, dass etwas nicht stimmte.
Zumal die Auszubildende zwei gepackte Koffer in den Laden mitgebracht
hatte. „Sie erzählte, sie sei weg von zu Hause, weil ihr Vater sie
geschlagen habe“, berichtete die Filialleiterin vor dem
Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen. Die Zeugin
informierte daraufhin die Polizei. Der Vater des Mädchens musste sich
nun wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten.
Am
27. April vergangenen Jahres war es zu einem Streit gekommen, weil der
Vater (40) die Beziehung seiner Tochter zu einem Nachbarsjungen (18)
missbilligte. Laut Anklage habe er das Mädchen in die Türkei verheiraten
wollen. Im Verlauf des Streits soll er seine Tochter als Hure und
Schlampe beschimpft und gedroht haben, sie umzubringen, sollte sie sich
seiner Entscheidung nicht fügen. Anschließend soll er sie mit 20
Faustschlägen malträtiert haben.
Der Angeklagte
äußerte sich selber nicht dazu, sondern ließ seine Verteidigerin eine
Erklärung abgeben. Seine Tochter habe bereits von Heirat gesprochen,
obwohl sie ihren Freund erst wenige Wochen kannte. Er habe deutlich
gemacht, dass er dem nicht zustimme, weil sie noch minderjährig und in
der Ausbildung sei. „Es kam zur Eskalation“, sagte die Verteidigerin.
„Er packte seine Tochter am Arm und verpasste ihr eine Ohrfeige.“ Die
war so heftig, dass das Mädchen aufs Bett fiel. Weitere Faustschläge
habe es jedoch nicht gegeben.
Das Mädchen war,
nachdem die Polizei den Vorfall aufgenommen hatte, zunächst vom
Jugendamt in Obhut genommen worden. Es verbrachte ein paar Tage in einem
Tölzer Jugendhaus und flog dann für zwei Monate zu Verwandten in die
Türkei. Dann kehrte sie zu ihrem Vater zurück. „Jetzt passt eigentlich
alles“, beteuerte die Tochter, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht
Gebrauch machte und sich zu den Vorfällen im April vergangenen Jahres
nicht mehr äußerte. In Gesprächen mit der Leiterin des Jugendhauses
hatte das Mädchen ihren Vater als sehr fürsorglich bezeichnet. Die
Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah dennoch den Straftatbestand der
Misshandlung von Schutzbefohlenen für erwiesen. Sie forderte für den
bisher unbescholtenen Familienvater eine Bewährungsstrafe von 18
Monaten. „Er wollte seine Tochter vor einem groben Fehler bewahren und
hat aus einer Art Schutzinstinkt gehandelt“, argumentierte die
Verteidigung.
So sah es auch das Schöffengericht, das den Wolfratshauser zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilte.
Rudi Stallein
QUELLE http://www.merkur-online.de/lokales/wolfratshausen/wolfratshausen/vater-verpruegelt-tochter-16-2600-euro-strafe-3427148.html
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