Samstag, 22. März 2014

Vater verprügelt Tochter (16) - 2600 Euro Strafe

Wolfratshausen -  Ein Vater verprügelt seine Tochter (16), weil sie mit dem Nachbarsjungen anbandelte. Dafür bekam der Vater eine Geldstrafe von 2600 Euro.
Auch dick aufgetragene Schminke konnte die blauen Flecken im Gesicht des jungen Mädchens nicht übertünchen. Als die 16-Jährige am Montag früh in die Arbeit kam, fiel ihrer Chefin schnell auf, dass etwas nicht stimmte. Zumal die Auszubildende zwei gepackte Koffer in den Laden mitgebracht hatte. „Sie erzählte, sie sei weg von zu Hause, weil ihr Vater sie geschlagen habe“, berichtete die Filialleiterin vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen. Die Zeugin informierte daraufhin die Polizei. Der Vater des Mädchens musste sich nun wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten.
Am 27. April vergangenen Jahres war es zu einem Streit gekommen, weil der Vater (40) die Beziehung seiner Tochter zu einem Nachbarsjungen (18) missbilligte. Laut Anklage habe er das Mädchen in die Türkei verheiraten wollen. Im Verlauf des Streits soll er seine Tochter als Hure und Schlampe beschimpft und gedroht haben, sie umzubringen, sollte sie sich seiner Entscheidung nicht fügen. Anschließend soll er sie mit 20 Faustschlägen malträtiert haben.
Der Angeklagte äußerte sich selber nicht dazu, sondern ließ seine Verteidigerin eine Erklärung abgeben. Seine Tochter habe bereits von Heirat gesprochen, obwohl sie ihren Freund erst wenige Wochen kannte. Er habe deutlich gemacht, dass er dem nicht zustimme, weil sie noch minderjährig und in der Ausbildung sei. „Es kam zur Eskalation“, sagte die Verteidigerin. „Er packte seine Tochter am Arm und verpasste ihr eine Ohrfeige.“ Die war so heftig, dass das Mädchen aufs Bett fiel. Weitere Faustschläge habe es jedoch nicht gegeben.
Das Mädchen war, nachdem die Polizei den Vorfall aufgenommen hatte, zunächst vom Jugendamt in Obhut genommen worden. Es verbrachte ein paar Tage in einem Tölzer Jugendhaus und flog dann für zwei Monate zu Verwandten in die Türkei. Dann kehrte sie zu ihrem Vater zurück. „Jetzt passt eigentlich alles“, beteuerte die Tochter, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte und sich zu den Vorfällen im April vergangenen Jahres nicht mehr äußerte. In Gesprächen mit der Leiterin des Jugendhauses hatte das Mädchen ihren Vater als sehr fürsorglich bezeichnet. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah dennoch den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen für erwiesen. Sie forderte für den bisher unbescholtenen Familienvater eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. „Er wollte seine Tochter vor einem groben Fehler bewahren und hat aus einer Art Schutzinstinkt gehandelt“, argumentierte die Verteidigung.
So sah es auch das Schöffengericht, das den Wolfratshauser zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilte.
Rudi Stallein
Rubriklistenbild: ©  dpa (Symbolbild)

QUELLE  http://www.merkur-online.de/lokales/wolfratshausen/wolfratshausen/vater-verpruegelt-tochter-16-2600-euro-strafe-3427148.html

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