Noch ist der hundertfache Missbrauch aus
früheren Tagen nicht aufgearbeitet, schon steht die Odenwaldschule
wieder im Zentrum eines Skandals. Bei einer Razzia in einer Lehrer-Wohnungbeschlagnahmte die Polizei Dateien. Es soll sich um Kinderpornos handeln.
Die Wohnung des Lehrers an der Odenwaldschule sei bereits vor zehn
Tagen von der Polizei durchsucht worden, teilte eine Sprecherin der
Schule am Samstag in Heppenheim mit. Dabei hätten die Ermittler
Dateienund persönliches Material sichergestellt. Die Schule hat dem
Lehrer fristlos gekündigt.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ist für
eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Odenwaldschule war in den
vergangenen Jahren von einem Missbrauchsskandal erschüttert worden,
nachdem Jahrzehnte zurückliegende Übergriffe bekannt geworden waren.
Früher schon ein Kinderporno-Fall
Auch Kinderpornos spielten bereits eine Rolle im Skandal um die
Reformschule. Ein ehemaliger Musiklehrer der Odenwaldschule soll
Schülergefilmt und fotografiert haben. Die „Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung“ schrieb schon 2010, nach Aussagen früherer Schülerseien
in den 1970er- und 80er-Jahren von dem Musiklehrer kinderpornografische
Fotografien und Filme hergestellt worden. Der inzwischen verstorbene
Lehrer, der von 1966 bis 1989 an der Odenwaldschule unterrichtet habe,
habe die Kinder „gewohnheitsmäßig“ missbraucht.
Bis Ende 2015 will
die Odenwaldschule im südhessischen Heppenheim herausgefunden haben, wie
es bei ihr zu einer massiven Häufung von Fällen sexuellen Missbrauchs
kommen konnte. Die Universität Rostock und das Münchener Institut für
Praxisforschung und Praxisberatung wurden für entsprechende
Untersuchungen beauftragt. Bereits im Mai sollen die Wissenschaftler mit
ihrer Arbeitbeginnen. Die Kosten für die Untersuchung von rund 110.000
Euro übernimmt zum großen Teil die Schule, das Land steuert 30.000 Euro
bei. Die Übergriffe von Lehrern auf Schüler in der Odenwaldschule liegen
schon lange zurück und gelten strafrechtlich als verjährt. Ein
Abschlussbericht nennt die Zahl von 132 Missbrauchsfällen.
Opfer-Vertreter gehen aber von deutlich mehr aus.
Quelle: http://www.focus.de/
Samstag, 19. April 2014
Mittwoch, 2. April 2014
Vater bietet Tochter (7) Bekannten für Sex an – Landgericht Gera verhängt Haftstrafe
"Das ist dann irgendwie aus dem Ruder gelaufen"
Sie lebte allein bei ihrem Vater – er war ihre wichtigste Vertrauensperson – und missbrauchte das Vertrauen seiner Tochter auf schändlichste Art und Weise. Der 31-Jährige bot seine siebenjährige Tochter Bekannten für Sex an und ließ sie für Pornobilder posieren. Das Landgericht Gera verurteilte ihn jetzt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen für schuldig. Der 31-Jährige muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft.
Der Verurteilte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe sich damals einsam gefühlt und Kontakte in einem Chat gesucht. "Das ist dann irgendwie aus dem Ruder gelaufen." Er habe die Fotos gemacht, um sie im Internet zu verbreiten, erklärte der gelernte Werkzeugmechaniker unter Tränen. "Es tut mir alles sehr leid." Das Mädchen hatte sich nach Darstellung der Anklage geschämt, so vor der Kamera ihres Vaters zu posieren, doch er hatte ihr eine Belohnung versprochen. Die Siebenjährige befindet sich inzwischen in der Obhut des Jugendamtes.
Kinderpornographische Bilder waren "weniger gravierend"
Im Chat mit einem Mann aus Bayern hatte der 31-Jährige einen gemeinsamen FKK-Urlaub an der Ostsee angeregt, bei dem beide ihre Töchter mitbringen sollten – für Sexspiele zu viert. Dazu kam es nicht. Durch Ermittlungen gegen den Chatpartner war die Polizei auch dem Mann aus Gera auf die Spur gekommen.
Richter Berndt Neidhardt stellte in der Urteilsbegründung klar, dass es sich im Vergleich zu anderen kinderpornografischen Bildern hierbei um "weniger gravierende" handle. Zudem sei der Mann von Anfang an voll geständig gewesen, habe seiner Tochter eine Aussage erspart und sich inzwischen professionelle Hilfe in einer Psychotherapie gesucht. Nichtsdestotrotz müsse bedacht werden, dass solche Bilder - einmal ins Internet gestellt - nicht mehr aus der Welt zu schaffen seien. "Wir haben hier kein Augenblicksversagen", betonte Neidhardt.
Mit ihrem Urteil folgte die zweite Strafkammer dem Antrag der Verteidigung, die sich für zwei Jahre und neun Monate Haft ausgesprochen hatte. "Er weiß um seine Probleme und hat sie selbst in Angriff genommen", betonte Rechtsanwalt Andreas Bönisch. Zudem sei das einst innige Verhältnis zu seiner Tochter, zu der er momentan keinen Kontakt mehr habe, wohl für den Rest seines Lebens zerstört. "Daran hat er schwer zu tragen." Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. Beide Seiten legten keine Rechtsmittel ein, somit ist das Urteil rechtskräftig.
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