Der 41-Jährige, der sich in Heilbronn wegen schweren sexuellen
Missbrauchs an seiner Tochter verantworten muss, hat ein Teilgeständnis
abgelegt. Dem Staatsanwalt Peter Bracharz geht dies aber nicht weit
genug.
Der Haller Oberstaatsanwalt kann sich am Freitag nach einem
ganztägigen Verhandlungstag ein Schlusswort nicht verkneifen: „Wenn wir
hier das Band anhören, dann können sie sich vorstellen: Dann ist die
Katze vom Baum!“
Seine Warnung gilt dem stämmigen 41-Jährigen, der ihm im Saal C des
Landgerichts Heilbronn gegenübersitzt. Der Haller soll seine heute
sechsjährige Tochter mehrfach schwer sexuell missbraucht haben – in
mindestens zwölf Fällen.
Der Beschuldigte selbst räumt über seinen Anwalt Michael Donath vier
Taten ein – alle im Zeitraum März bis Juli 2013. Allerdings sei er nie
in das damals fünfjährige Mädchen eingedrungen.
Nur volles Geständnis erspart Mädchen peinliche Befragung
Bracharz, der einen Deal mit der Verteidigung und dem
Nebenklagevertreter Andreas Kugel nicht generell ausschließt, will sich
mit dem Teilgeständnis nicht begnügen, „weil das, was Sie vortragen, mit
der Ermittlungsakte nicht vereinbar ist.“ Es sei zwar „ absolut
unpopulär, hier ein sechsjähriges Mädchen in einem Prozess zu
vernehmen“, diesen Weg wolle er aber im Zweifelsfall gehen, der
Gerechtigkeit wegen. Nur mit einem vollen Geständnis ließe sich dem
Mädchen eine peinliche Befragung ersparen.
Die Mutter berichtet von der Beziehung zum Kindesvater, den sie mit
14 kennengelernt hat – er war 30 –, von mehreren Affären mit ihm, bei
dem 2007 das Mädchen gezeugt wurde. Die Vaterschaft übernahm ein heute
42-Jähriger, der sich trotz der Trennung von der Mutter regelmäßig um
das Mädchen kümmert.
Im März 2012 zog der Angeklagte in die Wohnung der Frau. Sie wusste
von seiner kriminellen Vergangenheit, hatte seine „erniedrigenden
sexuellen“ Phantasien erlebt. „Warum lassen Sie so einen Mann
einziehen?“, will Richterin Eva Bezold wissen. „Er war kein schlechter
Mensch, er tat mir leid.“
Mutter glaubt Tochter nicht
Am zweiten von fünf Verhandlungstagen geht es auch um die Frage, ob
es bereits 2012 zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Denn als
Vierjährige hatte das Mädchen dem gesetzlichen Vater erzählt, dass der
Angeklagte ihr sein Geschlechtsteil gezeigt habe.
Dieser informierte die Mutter per SMS. „Ich hab’ ihr das schlichtweg
nicht geglaubt. Hab’ mir das auch nicht vorstellen können“, sagt die
26-Jährige vor Gericht. Auch, als die Tochter im Kindergarten statt
Prinzessinnen durchgestrichene Geschlechtsteile malte, gingen bei der
Mutter die Alarmglocken nicht an.
„Haben Sie bei ihrer Tochter nachgefragt?“, will Richterin Bezold
wissen. „Ich hab’s versucht. Sie hat bei diesem Thema komplett
abgeblockt.“ Statt einer Reaktion gegen den leiblichen Kindesvater kam
es zum Bruch mit dem gesetzlichen, der das Jugendamt informiert hatte.
Mädchen wollte Zungenküsse geben
Es gab weitere Zeichen: Von Mitte 2012 an war das Mädchen im
Genitalbereich fast durchgängig wund. „Wir waren beim Arzt, der meinte,
das könnte auch an einer Lebensmittelunverträglichkeit liegen“, so die
Mutter. Das Kind, so erzählen die Großeltern, habe nach Einzug des
Vaters launisches Verhalten und ein stark sexualisiertes Interesse
gezeigt, habe unter anderem Zungenküsse geben wollen.
Eine Erzieherin erzählt als Zeugin von einem Vorfall bei
Wasserspielen im Kindergarten, bei dem das Mädchen über Schaum geäußert
habe: „Fühlt sich so an wie Penisspucke.“ Eine Reaktion vom Kindergarten
gab es nicht, beim Kind wurde auch nicht nachgefragt.
Es waren die Großeltern, die die Initiative ergriffen.
Schlüsselszene, so die Oma, war am 11. März 2013. Da habe ihr das
Mädchen erzählt, dass ihr der Vater auf den Bauch gespritzt habe, dass
es warm gewesen sei. Als Belohnung habe sie einen zweiten Film schauen
dürfen. Das sei ihr großes Geheimnis.
Die Großeltern ließen sich anonym beraten, von Jugendamt, Diakonie
und Polizei, hätten zu hören bekommen, dass das vor Gericht als Beweis
nicht reiche. Das Ehepaar fühlte sich hilflos. „Wir hatten Angst, dass
er freigesprochen wird und das Mädchen dann noch mehr leiden muss“, sagt
der Großvater. Sie haben auf Tonaufnahmen in der Wohnung gesetzt, die
über mehrere Tage liefen. Sie mussten warten, mit dem Wissen, dass
Schlimmes geschieht. „Das war ein Entscheidung zwischen Pest und
Cholera.“ Er wisse bis heute nicht, ob es richtig war, die Anzeige so
lange hinauszuzögern.
Die Mutter beschreibt die Aufnahme vom 21. Juli 2013, in der das
Mädchen erfolglos versucht, die Wünsche des Angeklagten – dabei geht es
auch um das Eindringen – auszuschlagen. Für die Polizei war der Inhalt
so eindeutig, dass sie den 41-Jährigen sofort festnahm.
„Bis zum 18. Februar haben Sie noch die Chance, Ergänzungen zu
machen“, gibt Staatsanwalt Bracharz dem Angeklagten mit, der mit
Handschellen abgeführt wird. Dann soll die 16-minütige Tonaufnahme im
Prozess angehört werden.
Quelle http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1158703%2C2444142
WAS?! Und jetzt wollen die dem auch noch Zeit für ein weiteres Geständnis einräumen?
AntwortenLöschenDie Lage scheint doch absolut eindeutig zu sein und das ganze sollte so schnell wie möglich über die Bühne gehen, damit das arme Kind möglichst schnell Fortschritte bei der Reha machen kann!
Meine Fresse, regt mich sowas auf! Und nicht mal der Kindergarten meldet was, wenn die Mutter schon so dämlich ist!!! -.-"
Unbegreiflich, was in der heutigen Rechtssprechung möglich ist. Ohne Diskussion nach Mazedonien zur Kastration und danach Arbeitslager. Nie wieder dürfen solche Bestien in das öffentliche Leben zurück. Was sind das für Menschen, Kindergarten usw. die Aufsichtspflicht haben und nicht reagieren. Diese müssen auch bestraft werden.
AntwortenLöschenWas muss noch alles passieren oder wie oft, bis das Gericht endlich die Gesetze ändert. nichts bisher hat Erfolg gezeigt. Kastrieren und mindestens 20 Jahre. Die Kinder werden ihr Leben lang damit zu kämpfen haben. Ihr Leben lang!!!!!! Und dann bekommt der Angeklagte nur ein.paar Jahre?????? Warum dann nicht Lebenslang genau wie das Opfer.
AntwortenLöschenWieviele Kinder muss es denn noch treffen?! Es muss endlich härtere, gern schmerzvolle Strafen geben! Und Vermutungen müssen zumindest zur Kontrollen führen. Das amtlich vorgeschlagene Vorgehen in diesem Fall ist eine Katastrophe!! Und die Mutter gehört ebenso eingesperrt.
AntwortenLöschenEinfach zu heftig. Eine Schande, dass der Kindergarten da nicht auch schon gehandelt hat. Würde eines meiner Kinder im Kindergarten von "Penisspucke" reden, wäre ich sofort alarmiert und würde auch meinen Job riskieren, wenn ich dann so eine begriffsstutzige Mutter vor mir hätte.
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