RECKLINGHAUSEN.
Ein 21-jähriger Recklinghäuser ist vom Bochumer Landgericht zu einer
zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss
er 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen – in monatlichen Raten von 20 Euro.
Der Mann hatte sich über Monate an seiner neunjährigen Schwester
vergangen.
Die sexuellen Übergriffe begannen Anfang 2012. Der Angeklagte forderte
seine kleine Schwester auf, zu ihm ins Kinderzimmer zu kommen. Er zog
sich aus, legte sich aufs Bett. Dann musste sie tun, was er verlangte.
Im Urteil war von 20 Taten die Rede. Der Angeklagte selbst hatte
allerdings eine weitaus höhere Zahl genannt. Inzwischen hat sich seine
Familie komplett von ihm abgewandt. Die erste Nacht nach dem Rauswurf
hatte er sogar als Obdachloser auf der Straße übernachtet. „Ich kann
nicht verstehen, wie er meiner Tochter so etwas antun konnte“, hatte die
Mutter erklärt. Sie habe ihrem Sohn immer vertraut. Heute weiß sie
jedoch, dass sie oft angelogen wurde. Einen echten Job hat der
Angeklagte nicht. Deshalb kann das Schmerzensgeld nur in kleinen Raten
überwiesen werden.
Quelle
www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/recklinghausen/Landgericht-Kleine-Schwester-monatelang-missbraucht;art1000,1230765,A
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