Die neuen Regeln sehen allerdings enge Grenzen vor: So sollen Minderjährige dieses Recht nur erhalten, wenn sie schwerstkrank sind und Ärzte ihnen unerträgliches Leid bescheinigen. Ein Psychologe müsste bezeugen, dass der Patient urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Zudem müssten die Eltern zustimmen.
Falls die Abgeordneten der Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige ohne Altersbegrenzung zustimmen, wäre der Gesetzesvorschlag durch. Dann müsste nur noch der belgische König Philippe das Gesetz unterzeichnen, womit gerechnet wird. Belgien gilt bei der Sterbehilfe als einer der Pioniere: Bereits 2002 wurde die aktive Sterbehilfe für Erwachsene legalisiert. Voraussetzung ist, dass der Patient eine unheilbare Krankheit hat und unerträglich leidet. In der EU ist Sterbehilfe derzeit neben Belgien nur in den Niederlanden und Luxemburg erlaubt.
Im Bundestag in Berlin wird derzeit eine Reform der Regelungen zur Sterbehilfe vorbereitet. Organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Angestrebt wird in den Fraktionen eine große ethische Debatte. Sie soll in eine Abstimmung ohne Fraktionszwang münden.
Meine Meinung zu sterbehilfe ist seit Jahren die selbe. Ich bin dafür. Aber ob Kinder wirklich über Leben und Tod entscheiden können, bezweifle ich wiederum sehr sehr stark.
AntwortenLöschen