Kinder und Jugendliche wollen, dass der sexuelle Missbrauch
aufhört. Sie wollen nicht ihre Familie verlieren! Droht der „Verlust“
der Familie und gibt es kein akzeptables „Ersatzangebot“, kann der
sexuelle Missbrauch als „kleineres Übel“ in Kauf genommen und weiter
erduldet werden.
Handeln Sie niemals voreilig, wenn Sie lediglich nur den nächsten
Schritt kennen, aber alle weiteren Konsequenzen für das Kind oder den
Jugendlichen und seine Familie Ihnen nicht bekannt sind oder bekannt
sein können.
Haben Sie direkte und konkrete Hinweise von einem Kind oder
Jugendlichen erhalten, dass sexueller Missbrauch vorliegen könnte,
sollten Sie auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Wegen dafür Sorge
tragen, dass der vermutlich Betroffene geeignete Hilfe von Fachleuten
erhält. Dass es dabei in der Regel eines sehr behutsamen Vorgehens
bedarf, um ein ohnehin schon misstrauisches oder verängstigtes Kind
nicht noch weiter zu verschrecken in seiner Furcht vor einem möglichen
Auseinanderbrechen der Familie vermeintlich durch seine Schuld, kann gar
nicht oft genug hervorgehoben werden. Dennoch sollten Sie aber auch die
besonderen Möglichkeiten, die Ihnen aus einer häufig jahrelangen
Kenntnis und Beobachtung der jeweils von Ihnen betreuten Kinder
erwachsen, aufmerksam und verantwortungsvoll nutzen, um auch indirekte
und versteckte Hilferufe zu registrieren und darauf innerhalb des Ihnen
zur Verfügung stehenden Rahmens zu reagieren.
Im folgenden möchten wir aus Erfahrungen von Mitarbeitern von
spezialisierten Beratungsstellen und Instituten einige Überlegungen
hinsichtlich von Situationen des Ansprechens und Angesprochenwerdens
mitteilen und auch darstellen, wie wir oder andere professionelle Helfer
sich vermutlich verhalten würden.
Innerhalb Ihrer Einrichtung kann es verschiedene Formen geben, wie
sich Kinder und Jugendliche je nach Alter hilfesuchend an einen
Pädagogen wenden.
Aus einer bestimmten Situation heraus (z. B. der besonderen Nähe
oder des Alleinseins mit Ihnen) können Betroffene beiläufig im Gespräch
kurze, oft auch verschlüsselte Bemerkungen machen, mit denen sie auf
Missbrauchserfahrungen hinweisen wollen. Kinder und Jugendliche
entwickeln einen grossen Ideenreichtum, um sich mitzuteilen, ohne gleich
ihr Geheimnis zu offenbaren. Wenn Sie sich schon viel mit dem Thema
auseinandergesetzt haben und Ihre eigenen Gefühle dazu bereits kennen,
mag es gut sein, gleich behutsam nachzufragen. In jedem Fall sollten Sie
dem Kind vermitteln, dass Sie glauben, dass es Ihnen etwas Wichtiges
mitgeteilt hat. In der Regel wird es besser sein, wenn Sie sich Zeit
nehmen und in Ruhe überlegen, was die nächsten Schritte sein könnten und
wer gegebenenfalls zu informieren oder hinzuzuziehen ist, bevor Sie von
sich aus auf das Thema zurückkommen.
Sie können aufgrund von Beobachtungen oder Informationen den
Verdacht schöpfen, dass ein Kind oder ein Jugendlicher sexuell
missbraucht wird, oder Sie werden direkt von einem Betreuten
angesprochen. In einer solchen Situation sind Sie zuerst einmal darauf
angewiesen, Ihrem eigenen Gefühl zu vertrauen. Versuchen Sie, so ruhig
wie möglich zuzuhören und dem Kind zu vermitteln, dass es über alles mit
Ihnen reden kann (nur wenn sie dies auch wirklich wollen). Ratschläge
sind hier von Ihrer Seite nicht angebracht! Direkt eingreifende
Massnahmen liegen ausserhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches und können
die Situation des Kindes unter Umständen eher noch verschlimmern, als
dass ihm geholfen würde! Wichtiger ist herauszufinden, was das Kind oder
der Jugendliche selbst von Ihnen möchte. Je deutlicher der Ihnen
Anvertraute merkt, dass Sie wissen, dass es sexuellen Missbrauch gibt
und dass Sie bereit sind, sich diesem Problem zu stellen, desto offener
wird sie oder er mit Ihnen reden können.
Im Fall von sexuellem Missbrauch muss das weitere Vorgehen ruhig
und sehr genau geplant werden. Dafür gibt spezialisierte
Beratungsstellen, bei denen Sie sich informieren und Beistand holen
können. Von diesen aus wird als erstes zu klären sein, wo sich eventuell
Personen in der näheren Umgebung des Kindes finden, die unterstützend
hinzugezogen werden könnten und zu denen das Kind Vertrauen hat.
Informieren sie Ihren Vorgesetzten so bald wie möglich. Sie
brauchen frühzeitig fachliche Unterstützung und rechtliche Absicherung
für die eventuelle Planung weiterer Handlungschritte. Entscheidungen
treffen Sie in der Regel nicht allein, sondern gemeinsam.
Bei dem Bemühen, sexuellen Missbrauch aus der Geheimhaltung zu
lösen und offenbar zu machen, ist es vor allem wichtig, alle
Beobachtungen und Fakten sowie die Aussagen des Kindes möglichst
wörtlich und mit zeitlichen Angaben versehen festzuhalten. Nur eine
solche, tagebuchähnliche Dokumentation kann als Grundlage weiterer
professioneller Interventionen dienen. Je mehr Informationen verfügbar
sind, um so angemessener wird mit dem Problem umgegangen und verhindert
werden können, dass es weiterhin geleugnet wird. Auch Sie werden die
erforderlichen Vorgespräche in denen die nächsten Schritte überlegt
werden müssen, besser führen können, wenn Sie die folgenden Fragen genau
überprüft haben:
- Worauf beruht mein/der Verdacht?
- Woher stammen die Informationen, wie zuverlässig erscheinen diese?
- Was sind eigene Beobachtungen, was haben andere gesehen oder gehört?
- Wie sehen Kollegen das Kind oder den Jugendlichen?
- Wie wird der Verdacht von Ihnen eingeschätzt?
- Könnte es auch andere Gründe für die beobachteten Auffälligkeiten des Kindes geben?
Auch das intensive Zusammensein etwa auf Gruppenreisen oder anderen
Aktivitäten ausserhalb der Einrichtung könnte und sollte genutzt
werden, um sich ein genaueres Bild zu verschaffen.
Möglicherweise sind Sie durch Ihre Wahrnehmungen oder das, was
Ihnen das Kind mitteilt oder indirekt zu verstehen gibt, sehr
erschreckt, abgestossen oder bestürzt. Da Sie selbst aber auch weiterhin
mit dem Kind zu tun haben werden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Gefühle
ernst nehmen. Ihre innere Haltung, Ihre möglichen Vorurteile gegenüber
einer solchen Situation und dem Problem im allgemeinen kann es dem Kind
„erlauben“ oder auch nicht, über den Missbrauch zu sprechen und sich
vielleicht dagegen zu wehren, indem es Hilfe von aussen sucht. Insofern
ist Ihr Verständnis für seine Situation – und dazu gehören auch Ihre
dabei entstehenden Gefühle – entscheidend daran beteiligt, wie sich das
Kind weiterhin in der Einrichtung und der Gruppe fühlen wird. Es kann
deshalb notwendig und sinnvoll sein, wenn auch Sie sich Möglichkeiten
der Entlastung suchen durch Gespräche mit Menschen, denen Sie sich
anvertrauen können – Freunde oder aber auch MitarbeiterInnen von
Beratungsstellen.
Auch wenn sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs nicht
erhärtet, können die Auffälligkeiten Hinweise auf Probleme des Kindes
oder eine Krise in der Familie sein, die Hilfestellungen erfordern.
Als eine derjenigen Personen, die das Kind aus dem tagtäglichen
Umgang kennt, kann es für die Planung und Durchführung der weiteren
Schritte durch professionelle Helfer im Interesse des Kindes sehr
hilfreich sein, wenn auch Sie vielleicht Überlegungen anstellen zu
Fragen wie:
Sollte eher ein Mann oder eine Frau die folgenden Gespräche mit dem
Kind führen, und wer sollte daran teilnehmen? – Wo könnten solche
Gespräche stattfinden, um dem Kind das Reden zu erleichtern? – Welche
Tageszeit, welche Situation erschiene Ihnen besonders geeignet? – Was
sollte, was könnte mit Gesprächen erreicht werden?
Wenn Sie versuchen, – ausgehend von Ihren jetzigen Kenntnissen und
Gefühlen – sich in die Lage des Kindes oder Jugendlichen zu versetzen
und sich zu fragen, wie es allgemein einem missbrauchten und
traumatisierten Kind gehen könnte, und wie oder wo sich dieses besondere
Kind wohlfühlt, werden Sie am ehesten wissen, wie Sie den richtigen Weg
einschlagen, um ihm im Rahmen Ihrer Möglichkeiten als Pädagoge
beizustehen, ohne Ihre Kompetenzen zu überschreiten.
Selbstverständlich kann – und darf – es nicht die Aufgabe eines
Pädagogen oder einer Pädagogin sein, den notwendigen Klärungsprozess
durch eigene Hilfeangebote selbst voranzutreiben – auch wenn Sie mit
Ihren Gedanken und Gefühlen das betroffene Kind sicher weiter begleiten
werden.
Vielleicht ist es hilfreich für Sie zu wissen,welche Gesichtspunkte
professionelle Helfer für wesentlich halten im weiteren Umgang mit
missbrauchten Kindern und Jugendlichen, damit sie Ihrerseits dem Kind
oder Jugendlichen vermitteln können, dass sie keine Angst zu haben
brauchen, sich an Beratungsstellen und entsprechende soziale Dienste zu
wenden.
Alle Gespräche müssen in einer ungestörten Atmosphäre stattfinden.
Wenn möglich, sollte gerade bei den ersten Kontakten in einer fremden
Umgebung die Person mit anwesend sein, der das Kind bis dahin am meisten
Vertrauen entgegengebracht hat. Es kann einen Gesprächsverlauf
beeinflussen, wer wo sitzt und wie der räumliche Abstand zwischen den
Beteiligten ist. Freunde oder Schulkameraden können aber unter Umständen
die Offenheit des Gespräches beeinträchtigen, wenn es um Einzelheiten
geht, die das Kind dem Freund oder der Kameradin nicht zumuten will oder
kann.
In der Vorbereitung solcher Gespräche ist es wichtig, dass wir
uns vergegenwärtigen, welche Fragen geklärt werden sollen und in welchem
Zusammenhang sie miteinander stehen. Anderenfalls besteht die Gefahr,
dass mechanisch etwas abgefragt wird oder oberflächliche Antworten
hingenommen werden, deren möglicherweise tierferliegende Bedeutung noch
gar nicht erfasst worden ist. Es ist für Sie nicht nötig, Details der
Misshandlung zu erfragen oder zu wissen (für traumatisierte Menschen ist
es erst zu einem viel späteren und selbstbestimmten Zeitpunkt möglich,
über Details der Misshandlung zu berichten).
Im Gespräch selbst kommt alles darauf an, dem Kind zu signalisieren:
Hier bist Du sicher, ich höre Dir zu. – Ich glaube Dir. – Ich achte
und mag Dich, egal, was Du mir erzählst. – Du bist nicht allein. – Ich
weiss um Deine Angst und die Bedrohlichkeit Deiner Situation. Ich weiss,
wovon Du redest, es gibt sexuellen Missbrauch an Kindern auch in ihrem
eigenen Nahraum. – Ich weiss, dass es „gute“ aufregende und „schlechte“
ängstigende Geheimnisse gibt. Über Geheimnisse, die Dir Angst machen,
kannst Du mit mir reden. – Ich versuche, Dir zu helfen. – Ich werde
nichts tun, worüber ich nicht mit Dir gesprochen habe.
Ich/wir haben Zeit auch für weitere Gespräche.
In Kontakten soll der vermutlich Betroffene Vertrauen zu einem
Gegenüber entwickeln, damit er überhaupt über die Nöte und Ängste reden
kann. Es ist nicht selten, dass es Wochen oder Monate dauert, bis sich
eine solche Bereitschaft entwickelt. Es ist daher darauf zu achten, dass
der vermutlich Betroffene nicht übermässig belastet wird und dass
Auskünfte eingefordert werden, für die es noch keine
Gesprächsbereitschaft gibt.
Nochmal: Es ist notwendig herauszufinden, was das Kind möchte.
Kinder und Jugendliche wollen, dass der Missbrauch aufhört, aber sie
wollen zumeist nicht ihre Eltern oder den Freund verlieren!
Es muss genau überlegt werden, wie das Gespräch begonnen und wie es
beendet werden kann. Manchmal ist es einem Kind wichtig, seinen Mantel
oder seine Jacke nicht auszuziehen, um sein „Inneres“ geschützt zu
halten: Es sollte auch in dieser Hinsicht nicht zu „Offenheit“ überredet
oder gezwungen werden. Vertraulichkeit oder gar Anonymität müssen
zugesichert und eventuell wiederholt bestätigt werden.
Es ist günstig,
die Angebote des Kindes im Gespräch aufzugreifen und weiterzuführen;
seine Worte und Begriffe zu benutzen und möglichst in seiner Sprache zu
reden, ohne es natürlich „nachzuäffen“; immer wieder zusammenzufassen,
was es gesagt hat und darüber sicherzustellen, dass man es richtig
verstanden hat; eventuell Teile des Gespräches zu wiederholen, anstatt
immer nur Fragen zu stellen, damit kein „Verhör“ entsteht; Fragen zu
vermeiden, die auf eine Mitschuld des/der Kindes/Jugendlichen hindeuten
könnten, bzw. moralisch besetzt sind (besonders keine Sätze beginnen
mit: „Warum…?“ – „Weshalb…?“ – „Wieso…..?“ – „Wie konntest Du…?“), keine
wertenden Kommentare oder Interpretationen abzugeben; auf nonverbale
Signale und die Körpersprache des Kindes oder Jugendlichen achten.
Die Antworten sollen nicht IHNEN gefallen und/oder müssen nicht
unbedingt IHREN Verdacht erhärten. Beharrliches Wiederholen von
bestimmten Fragen oder Fragestellungen, die nur mit „JA oder NEIN“
beantwortet werden können, führen im allgemeinen nicht zur Beantwortung
dieser, sondern allzuoft zu nicht wahrheitsgemässen Antworten (wenn es
IHNEN wichtig ist, wird es schon so gewesen sein). Bitte keine wertenden
Kommentare abgeben, wenn man durch die Mitteilungen des Kindes
schockiert, angeekelt oder entrüstet ist – über das Kind, die Eltern
oder andere Beteiligte, oder die ganze Situation.
Wenn möglich, werden Auswege und Lösungen skizziert und zusammen
mit dem Kind überlegt, welche weiteren Massnahmen ergriffen werden
könnten und was jeder einzelne Schritt an weiteren Konsequenzen nach
sich ziehen könnte. Dabei ist es unbedingt erforderlich, keine
Versprechungen abzugeben, vor allem nicht für Dritte.
Im Anschluss an ein solches Gespräch muss genügend Zeit für eine
gründliche Nachbereitung zur Verfügung stehen, in der die Informationen
vom Kind, die Gefühle, die bei allen Beteiligten entstanden sind, und
die neuen Fragen, die sich stellen, reflektiert werden können, denn: Der
Umgang mit sexuellem Missbrauch ist sehr schwierig und belastend, da
sehr tiefe, sehr intensive, sehr geheime und auch sehr beängstigende
Gefühle angesprochen werden können. Dies gilt auch für die
professionellen Helfer, die sich beruflich mit diesem Problem
auseinandersetzen. Falls Sie, mit dieser Problematik konfrontiert, von
ähnlichen Gefühlen überrollt werden, sollten Sie daher nicht
erschrecken, sondern sich ebenfalls geeignete Hilfe suchen.
Pädagogen, die selbst sexuellen Missbrauch erfahren haben, oder
eine solche traumatische Tatsache an sich vermuten, sollten sehr genau
überlegen und sich psychologisch beraten lassen, ob sie ein
missbrauchtes Kind oder Jugendlichen auf seinem nicht leichten Weg
begleiten sollen, wollen oder können.
Was folgt nach dem ersten Gespräch mit dem Kind?
Wenn sexueller Missbrauch an einem Kind oder einem Jugendlichen
öffentlich wird, bedeutet das in der Regel nicht nur eine Krise für die
Familie, in der Missbrauch stattgefunden hat. Da es sich um die
Verletzung eines sozialen Tabus und darüber hinaus um einen
Rechtsverstoss handelt und es klare Handlungskonzepte für dieses
Problemfeld nur begrenzt geben kann, finden sich auch alle anderen
Personen, die direkt oder indirekt an der Aufklärung des Geheimnisses
beteiligt waren, unvermittelt mit einer Situation konfrontiert, der sie
sich vermutlich zunächst einmal kaum gewachsen fühlen und die sie in
ihren bis dahin verfügbaren Reaktionsmöglichkeiten überfordert. Man
spricht deshalb sogar von einer „Krise der professionellen Helfer“, die
häufig der Eröffnungskrise in der Familie folgt oder ihr vorausgeht.
Jede Person, die sich einem derart gravierenden und folgenreichen
Problem gegenübersieht, erfährt zunächst einmal ihre emotionale
Betroffenheit und Unsicherheit. Sie entdeckt möglicherweise, wie tief
und weitgehend sie das Thema beschäftigt. Andererseits spürt sie den
Wunsch, es nicht wahrhaben zu wollen, oder sie wird von Zweifeln geplagt
und erlebt die Ängste vor den Reaktionen der Umwelt. Der wichtigste
Faktor für die Wahrnehmung und die Beendigung des sexuellen Missbrauchs
in der Familie ist die Bereitschaft der Erwachsenen, diese Problematik
überhaupt in Betracht zu ziehen.
Erwachsene, die zum ersten Mal den sexuellen Missbrauch eines
Kindes oder Jugendlichen „sehen“, fühlen sich ähnlich wie das betroffene
Kind in seiner Familie – wahrscheinlich erst einmal mit dem Problem
ganz allein. Sie sind ratlos, wie sie weiter mit ihrem Verdacht umgehen
können, ohne das Kind zusätzlich zu belasten. Sie fürchten, solange sie
nur die Vermutung haben, in den Ruf übler Nachrede oder Anschuldigungen
oder unter den Druck der Eltern zu geraten.
Das gilt schon für professionelle Helfer wie Mitarbeitern von
speziellen Beratungsstellen oder der Sozialpädagogischen Dienste der
Jugendämter, deren Aufgabe es ist, solchen Anzeichen nachzugehen; um
wieviel belastender kann eine solche Situation für alle anderen sein,
die schliesslich nicht dazu befugt sind, „Familiengeheimnissen“ –
welcher Art auch immer – nachzuspüren!
Auch wenn das Kind bereits deutlichere Signale ausgesendet hat,
braucht es möglicherweise noch einige Zeit bis zur völligen Offenbarung
seines Geheimnisses. Selbst wenn das Kind im ersten Gespräch mit einem
Erwachsenen die Verdachtsmomente nicht bestätigt, bedeutet das noch
nicht, dass tatsächlich kein Missbrauch stattgefunden hat. Für die
Erwachsenen ist es in diesen Fällen aber wichtig, ihre Wahrnehmungen
oder Befürchtungen hinsichtlich dieses Kindes nicht – mit einem Seufzer
der Erleichterung – schnell wieder zu „vergessen“, sondern weiterhin
aufmerksam zu bleiben und Gesprächsbereitschaft auch zu einem späteren
Zeitpunkt zu signalisieren.
Nur so kann verhindert werden, dass beim
Kind – in der Wiederholung seiner Situation zu Hause – nicht der
Eindruck entsteht, dass ihm ja doch keiner helfen kann oder wird, denn
auch in seiner Familie ist sein Bedürfnis nach Schutz, Verständnis und
Unterstützung schon enttäuscht worden.
Wichtig ist es, auch vage Verdachtsmomente ernst zu nehmen und sich
möglicherweise in Gesprächen mit professionellen Helfern Beratung und
Hilfe für die Klärung der weiteren Vorgehensweisen zu holen.
Fachgespräche über den eigenen Verdacht und mögliche Hinweise von Seiten
des Kindes haben nach unseren Erfahrungen eine sehr entlastende
Funktion.
Ein weiterer Schritt könnte die Rücksprache mit Kolleginnen und
Kollegen aus dem eigenen Berufsfeld sein. Möglich ist auch, das Thema
erst einmal als persönliche oder generelle Fragestellung zu besprechen:
„ Was gibt es für Erfahrungen im Umgang mit diesem Problem, welche
Hilfestellungen können und wollen wir geben?“ So sollte z. B. die
Offenlegung eines individuellen Missbrauchsfalles durch einen Lehrer in
der Klasse unbedingt vermieden werden: Das betroffene Kind kann dadurch
noch mehr in eine evtl. bereits vorhandene Sonder- oder
Aussenseiterposition gedrängt werden. Unpassende, unsachliche
Äusserungen und Haltungen von den Mitschülern oder anderen Erwachsenen,
wie „Ich hätte mir das nicht gefallen lassen!“ „Ich wäre sofort
abgehauen!“ oder: „Wenn Du noch immer in Deiner Familie lebst, bist Du
selbst schuld!“ können das Kind derart belasten, dass es sich auch in
der Klasse oder Schule unverstanden oder missachtet sieht und sich
emotional gänzlich zurückzieht oder der Schule sogar fernbleibt. Dadurch
werden aber die Möglichkeiten, das Kind wenigstens ausserhalb seiner
Familie zu stützen und zu stärken, entscheidend verringert.
Solange der Verdacht noch nicht abgeklärt ist, müssen alle
einbezogenen Erwachsenen den Inhalt der Gespräche unbedingt vertraulich
behandeln. Ein überstürztes Agieren, das die Situation des Kindes
vielleicht noch schwieriger (dramatischer) werden lässt, ist in den
meisten Fällen schädlicher als das vorläufige Andauern des Missbrauchs!
Beratungsstellen bieten auch anonyme Beratung für ratsuchende Erwachsene
(z. B. Lehrer) an, die hinsichtlich der eigenen Unsicherheit in dieser
Abklärungsphase hilfreich sein kann.
Um dem Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern und
Jugendlichen adäquat zu begegnen, ist es entscheidend, sowohl die
persönlichen Grenzen wie auch die Aufgaben und Zuständigkeiten im
eigenen Berufsfeld genau zu kennen.
Ein Lehrer kann zwar nicht der Therapeut für das Kind und/oder
seine Familie sein. Er kann aber als „sehende“ oder angesprochene Person
die erste Vertrauensperson des Kindes in diesem Zusammenhang sein oder
werden und stützende und entlastende Funktionen für das Kind übernehmen.
Als solche ist es seine wichtigste Aufgabe, dem Kind Glauben zu
schenken und ihm Zeit und Raum zu geben, damit es sagen und mitteilen
kann, was es bedrängt. Die angesprochene Vertrauensperson kann gemeinsam
mit dem Kind überlegen, wo es geeignete Stellen gibt an die es sich
selbständig oder mit Unterstützung durch geeignete erwachsene Personen
wenden kann, um die Hilfen zu erhalten, die es sich wünscht und braucht.
In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, wenn sich die Vertrauensperson
selbst sachkundig macht (oder gemacht hat), welche Strategien und Ziele
von den verschiedenen Institutionen, die Hilfe anbieten, in Bezug auf
den Umgang mit diesem Problem vertreten werden, damit das Kind leichter
die für seine individuelle Situation und seine Bedürfnisse „passende“
(Beratungs-) Stelle finden kann. Der Erwachsene sollte dabei wissen, wie
in akuten Krisensituationen und auf Wunsch des Kindes eine Inobhutnahme
nach § 42 KJHG erfolgen kann.
Es muss aber noch einmal betont werden, dass im pädagogischen
Bereich Tätige natürlich aufmerksam für die Nöte der ihnen anvertrauten
Kinder sein müssen; sie dürfen sich aber nicht über die ihnen
sinnvollerweise gesetzten Grenzen derVerantwortlichkeit hinwegsetzen und
selbst die Rolle anderer professioneller Helfer für sich in Anspruch
nehmen. Es ist z. B. nicht die Aufgabe einer Kitaerzieherin oder eines
Kitaerziehers, einer Lehrerin oder eines Lehrers, mit der Mutter oder
dem Vater über die Vermutung eines sexuellen Missbrauchs zu sprechen und
diesen abzuklären. Die Fachkräfte in den Jugendämtern verfügen im
Gegensatz zu Mitarbeitern in anderen Institutionen wie Schule, Hort,
Kita, Beratungsstellen etc. über das notwendige gesetzliche
Instrumentarium, das Kindeswohl zu sichern, indem die im Einzelfall
geeigneten Hilfen im Rahmen der Hilfeplanung ermittelt und
bereitgestellt sowie Massnahmen zum sofortigen Schutz des Kindes
ergriffen werden können.
Planung und Durchführung therapeutischer Interventionen durch professionelle Helfer
Wenn ein Kind Signale aussendet oder sich direkt mit seinem Problem
an eine vertraute, erwachsene Person wendet (z. B. Lehrer), bedeutet
dies zunächst einmal, dass es den Wunsch oder die Hoffnung hat, dass ein
Aussenstehender ihm hilft, seine Situation zu verändern. Der sexuelle
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen hat jedoch so weitreichende
Auswirkungen und Folgen, – tieferliegende Probleme stehen eigentlich
immer dahinter -, dass es unmöglich ist, die Situation durch einzelne
Gespräche, die jeweils nur Teilaspekte umfassen können, zu klären.
Wenn sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet, ist ein
erster Austausch mit anderen Fachdiensten – gegebenenfalls in
anonymisierter Form – sinnvoll. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch der
Sozialpädagogische Dienst informiert und in die weitere Planung
einbezogen werden, damit er die weiteren Schritte einleiten kann.
Auch wenn sich der Verdacht erhärtet, ist es immer noch wichtig,
offen zu sein und eine andere Erklärung als sexuellen Missbrauch für
möglich zu halten, um zu einer verlässlich abgesicherten Aufklärung zu
gelangen.
Eine adäquate, umfassende Hilfe kann nur durch eine gemeinsame
Einschätzung aller beteiligten Institutionen entwickelt werden. Dies
muss in einer Helferkonferenz geschehen, in der alle diejenigen, die mit
dem betroffenen Kind oder der Familie zu tun haben, sich zusammensetzen
und gemeinsam überlegen, wie allen Beteiligten am besten zu helfen sein
könnte. Die Ermittlung des Hilfebedarfs und die Gestaltung der Hilfen
werden von Sozialarbeitern des zuständigen Sozialpädagogischen Dienstes
übernommen. Sie sind auch zuständig für weitere Absprachen und
Vorgehensweisen. Zu beachten ist, dass Mitarbeiter, die an solchen
Helferkonferenzen teilnehmen, auf die spezifischen
Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden.
Aufgabe von Helferkonferenzen ist es, die unterschiedlichen
Wahrnehmungen und Sichtweisen auszutauschen und eine gemeinsame
Perspektive für einen Hilfeplan zu entwickeln, der zum einen die
vorhandenen Hilfeangebote sinnvoll aufeinander bezieht und zum anderen
die Situation und Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie angemessen
berücksichtigt. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die
verschiedenen Hilfeangebote einander widersprechen, obwohl alle das Wohl
des Kindes und der Familie im Auge zu haben glauben.
In einer ersten Helferkonferenz wird es darum gehen, die
vorhandenen Informationen und Einschätzungen zusammenzutragen, nach
weiteren Möglichkeiten der Verdachtsabklärung zu suchen und dabei z. B.
folgende Fragen zu klären:
- Welche Informationen und Fakten werden noch gebraucht?
- Wie kann das Kind geschützt werden? Gibt es Einschätzungen dazu, ob die Mutter das Kind unterstützen wird?
- Welche Einschätzungen gibt es über Gefährdung, Beteiligung und Betroffenheit von Geschwisterkindern?
- Müssen weitere Personen oder Institutionen mit einbezogen werden?
- Wo kann das Kind vorübergehend untergebracht werden, wenn eine Fremdunterbringung notwendig werden sollte?
- Wer spricht mit dem Kind über das weitere Vorgehen?
- Wer spricht mit den Eltern? Wer kann die Mutter unterstützen, wenn sie bereit ist, das Kind zu schützen? Wer ist Ansprechparter für den Vater?
- Welche rechtlichen Schritte müssen in Erwägung gezogen werden?
- Welche weiteren Massnahmen können für das Kind, die Geschwisterkinder notwendig werden?
Die Durchführung einer therapeutischen Krisenintervention bei
sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erfordert keine
hochspezialisierte Therapie, sondern eine an den spezifischen Problemen
von sexuellem Missbrauch von Kindern orientierte, besondere Art und
Weise des Umgangs mit den Betroffenen und eine klare Organisation der
Hilfeangebote. Sie fällt, um es nochmals zu betonen, nicht mehr in den
Aufgabenbereich des angesprochenen Lehrers oder anderer Pädagogen. Ziel
einer solchen Krisenintervention ist es, sekundäre Schädigungen des
Kindes möglichst zu verhindern und klare Perspektiven für das Kind und
seine Familie zu entwickeln.
Der Kinderarzt und Familientherapeut Tilman Fürniss hat dabei auf
die notwendigen Einzel-Schritte wie das Gespräch mit dem Kind, die
Planung der Krisenintervention und die notwendige Veröffentlichung des
Missbrauchs gegenüber den Eltern hingewiesen.
Das professionelle Gespräch mit dem Kind sollte in jedem Fall vor
der Eröffnung mit den Eltern stattfinden. In diesem Gespräch sollte das
Kind auch über die weiteren Schritte innerhalb der Krisenintervention
unterrichtet und auf das Eröffnungsgespräch mit den Eltern vorbereitet
werden.
Die Planung der Krisenintervention erfordert von allen Mitarbeitern
der beteiligten Institutionen auch eine gewisse Zeitspanne für die
Vorbereitung und Abklärung der eigenen Aufgaben und Vorgehensweisen.
Dabei ist zu beachten, dass diese intensive Arbeit der Professionellen
Auswirkungen auf die Familie hat (auch ohne dass die Familie offiziell
davon in Kenntnis ist). Ziel ist es, für und mit dem Kind Perspektiven
zu entwickeln, durch die seine Situation möglichst dauerhaft verbessert
wird, und nicht durch unzureichend vorbereitete Aktionen den Rückzug
aller Familienmitglieder zu riskieren.
Federführung und Koordination der Hilfeplanung ist Aufgabe der
Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter. Im Interesse des Kindes ist
es wünschenswert, hier von Anfang an eine gemeinsame Strategie
abzusprechen. Dabei sind die jeweiligen Ziele und Verantwortlichkeiten
festzulegen.
Der genaue Interventionsplan, der von der Helferkonferenz
entwickelt werden kann und die Aufeinanderfolge der verschiedenen
Schritte soll verhindern, dass die Eltern im aufdeckenden Gespräch den
Missbrauch derart abwehren und verleugnen müssen, dass sich das Kind
massiv verunsichert und vielleicht auch bedroht fühlt und seine
Äusserungen zurücknimmt. In einigen uns bekannten Fällen hat eine
fehlgelaufene Intervention dazu geführt, dass das Kind über Jahre nicht
mehr in der Lage war, sich erneut von aussen Hilfe zu holen und so
weiterhin sexuelle Misshandlungen in der Familie erleiden musste.
Das Gespräch mit den Eltern (Konfrontation der Eltern)
Eine therapeutische Intervention in der Familie sollte von den
zuständigen Sozialarbeitern des Sozialpädagogischen Dienstes initiiert
und geleitet werden. Sie erfordert viel Vorarbeit, während der die
Fakten und Beobachtungen zusammengetragen und dokumentiert werden, durch
die der Verdacht des sexuellen Missbrauchs bestätigt worden ist.
Machmal, z. B. wenn die Mutter selbst Verdacht geschöpft hat und sich um
Hilfe für sich und das Kind an andere Personen gewandt hat, ist es
möglich, mit ihr schon in dieser Vorbereitungsphase zusammen zu
arbeiten. Dabei muss aber immer bedacht werden, dass die Mutter selbst
durch eine so schwerwiegende Vermutung gegenüber einem ihr nahestehenden
Mann (Partner,Vater, Onkel, Freund u. a.) in massive
Loyalitätskonflikte und Ambivalenzen gerät, die zu unüberlegten,
kurzschlüssigen Handlungen führen können.
Nach den Erfahrungen der Autoren muss während der Phase der
Verdachtsabklärung und der Vorbereitung des Konfrontationsgespräches
unbedingt vermieden werden, dass der vermutete Täter Kenntnis davon
erhält. Anderenfalls würde sich der Druck auf das Kind, das Geschehen
weiterhin geheim zu halten und zu verleugnen, in unverantwortlicher
Weise erhöhen und etwaige Interventionen zu seinem Schutz vereiteln, da
diese nur auf der Basis eines abgeklärten Verdachts erfolgen können.
Welche Personen in die therapeutische Intervention einbezogen werden
können, ist nach den jeweiligen Umständen zu bestimmen. Wenn irgend
möglich, sollten alle erwachsenen Mitglieder der Familie während des
Konfrontationsgespräches anwesend sein.
Während des konfrontierenden Gespräches sollten den Eltern in
sachlicher Form alle Fakten, Symptome und Verhaltensweisen des Kindes
unterbreitet werden, die zusammen mit seinen Aussagen die Tatsache des
sexuellen Missbrauchs belegen. Diese in der Regel erste wirklich offene
Benennung des sexuellen Missbrauchs gegenüber allen Familienmitgliedern
kann eben dadurch therapeutische Wirkung entfalten. Ein überzeugtes,
aber zugleich empathisches Auftreten gegenüber den Eltern und besonders
dem Missbraucher kann helfen, dass diese sich den Vorwürfen eher stellen
und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.
Dieses Eröffnungsgespräch mit den Eltern sollte nicht in
Anwesenheit des betroffenen Kindes geführt werden, damit das Kind sich
nicht vor den Eltern verteidigen muss oder anschliessend von neuem
bedroht wird.
Aufgabe eines solchen Gespräches ist es, den Eltern zu helfen, dass
sie sich ihrer elterlichen Sorgeverpflichtung für das körperliche und
seelische Wohl ihres Kindes wieder – oder vielleicht zum ersten Mal –
bewusst werden, und dass der missbrauchende Elternteil (z. B. der Vater)
die Gelegenheit erhält, seine ausschliessliche Verantwortlichkeit für
den sexuellen Missbrauch des Kindes anzuerkennen und dieses von der
Belastung seiner vermeintlichen Mitschuld zu befreien. Weiterhin sollte
die unmittelbare Zukunft der Familie und besonders die Frage einer in
der Regel notwendigen, zumindest vorübergehenden Trennung des
Missbrauchers und des betroffenen Kindes eingehend besprochen und
Vereinbarungen über pädagogische, therapeutische und gegebenenfalls
juristische Massnahmen wie z. B. Klärung des langfristigen Lebensortes
des Kindes, Verarbeitung der Folgen des sexuellen Missbrauchs und der
Trennung von der Familie, Hilfen für die übrigen Familienmitglieder
getroffen werden. Das für alle gemeinsame Ziel könnte in einer
Vereinbarung liegen, dass das Kind und die Familie zur weiteren Klärung
und Aufarbeitung des Missbrauch-Geschehens therapeutische Hilfe
erhalten.
Zitat: Droht der „Verlust“ der Familie und gibt es kein akzeptables „Ersatzangebot“, kann der sexuelle Missbrauch als „kleineres Übel“ in Kauf genommen und weiter erduldet werden.
AntwortenLöschenWas ist das denn für ein verdammter Müll? Ist der Mensch, der so einen Müll von sich gibt, jemals missbraucht worden? Wisst ihr überhaupt, was ein Missbrauch mit der Seele eines Kindes anstellt? Ich verrate euch was ein Kind, das missbraucht wird, fühlt sich eh schuldig. Und der Schmerz, die "Familie" zu verlieren wiegt weit weniger, als weiter missbraucht zu werden. Wenn man in einer "Familie" missbraucht wird, dann ist es keine Familie, dann ist es ein Gefängnis, in dem man keine Rechte hat und zutiefst gedemütigt wird. Und sowas wird dann hier schön geredet nach dem Motto "Kleineres Übel"? Da kann ich gar nicht soviel ko**** wie ich essen kann!
Sorry, aber wer das geschrieben hat, hat keine Ahnung was Missbrauch wirklich ist und was es mit einem macht!!!