Mittwoch, 2. April 2014

Vater bietet Tochter (7) Bekannten für Sex an – Landgericht Gera verhängt Haftstrafe

"Das ist dann irgendwie aus dem Ruder gelaufen" Sie lebte allein bei ihrem Vater – er war ihre wichtigste Vertrauensperson – und missbrauchte das Vertrauen seiner Tochter auf schändlichste Art und Weise. Der 31-Jährige bot seine siebenjährige Tochter Bekannten für Sex an und ließ sie für Pornobilder posieren. Das Landgericht Gera verurteilte ihn jetzt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen für schuldig. Der 31-Jährige muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Der Verurteilte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe sich damals einsam gefühlt und Kontakte in einem Chat gesucht. "Das ist dann irgendwie aus dem Ruder gelaufen." Er habe die Fotos gemacht, um sie im Internet zu verbreiten, erklärte der gelernte Werkzeugmechaniker unter Tränen. "Es tut mir alles sehr leid." Das Mädchen hatte sich nach Darstellung der Anklage geschämt, so vor der Kamera ihres Vaters zu posieren, doch er hatte ihr eine Belohnung versprochen. Die Siebenjährige befindet sich inzwischen in der Obhut des Jugendamtes. Kinderpornographische Bilder waren "weniger gravierend" Im Chat mit einem Mann aus Bayern hatte der 31-Jährige einen gemeinsamen FKK-Urlaub an der Ostsee angeregt, bei dem beide ihre Töchter mitbringen sollten – für Sexspiele zu viert. Dazu kam es nicht. Durch Ermittlungen gegen den Chatpartner war die Polizei auch dem Mann aus Gera auf die Spur gekommen. Richter Berndt Neidhardt stellte in der Urteilsbegründung klar, dass es sich im Vergleich zu anderen kinderpornografischen Bildern hierbei um "weniger gravierende" handle. Zudem sei der Mann von Anfang an voll geständig gewesen, habe seiner Tochter eine Aussage erspart und sich inzwischen professionelle Hilfe in einer Psychotherapie gesucht. Nichtsdestotrotz müsse bedacht werden, dass solche Bilder - einmal ins Internet gestellt - nicht mehr aus der Welt zu schaffen seien. "Wir haben hier kein Augenblicksversagen", betonte Neidhardt. Mit ihrem Urteil folgte die zweite Strafkammer dem Antrag der Verteidigung, die sich für zwei Jahre und neun Monate Haft ausgesprochen hatte. "Er weiß um seine Probleme und hat sie selbst in Angriff genommen", betonte Rechtsanwalt Andreas Bönisch. Zudem sei das einst innige Verhältnis zu seiner Tochter, zu der er momentan keinen Kontakt mehr habe, wohl für den Rest seines Lebens zerstört. "Daran hat er schwer zu tragen." Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. Beide Seiten legten keine Rechtsmittel ein, somit ist das Urteil rechtskräftig. Lies mehr über Vater bietet Tochter (7) Bekannten für Sex an – Landgericht Gera verhängt Haftstrafe - RTL.de bei www.rtl.de

3 Kommentare:

  1. Das Urteil ist ein Witz.Der müsste viel härtere strafe bekommen.Was ist nur los mit der Deutschen Justiz?

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  2. So etwas nennt sich Vater...kann dieser für Mich nicht mehr "Psychopath" dich nur "Ansatzweise" vorstellen "Was?" Er seiner "schutzbedürftigen+befohlenen Tochter" für Jetzt und in der Zukunft angetan hat???
    Solche "Individuen" haben für mich das Recht "zu Leben" verwirkt.
    2 Jahre und 9 Monate Haft....was sind das für Gesetze...die den Täter so davon kommen zu lassen.

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  3. ja, steuerhinterziehung wird härter bestraft als kindesmissbrauch!! das muss man sich mal überlegen! die armen seelen.... so traurig in unserer ungerechten von macht und habgier gesteuerten welt .-(

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